Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin brachte am 16.05.2014 den gegenständlichen Antrag in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2014 ein und führte zusammenfasend aus, dass das Angebot der präsumtiven Zuschlagsempfängerin der bestandsfesten Ausschreibung widerspreche und daher auszuscheiden gewesen wäre. 2. Am 21.05.2014 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX, (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogra... mehr lesen...