Norm: BVergG 2006 §126 Abs2 BVergG 2006 § 126 gültig von 01.04.2012 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 126 gültig von 01.02.2006 bis 31.03.2012
Rechtssatz: Wiederholte Nachforderungen bis die Aufklärung gelingt, ist unzulässig; wird auf eine klare und unmissverständliche Au... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch X*** Rechtsanwälte GmbH in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 16. April 2009 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Anträge auf Nichtigerklärung der sie betreffenden Ausscheidensentscheidung und auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Sie brachte im Wesentlichen vor... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 22. Februar 2007 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, wie im Spruch: dieses Bescheides wiedergegeben. Ergänzt wurde das Antragsbegehren durch einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem mit Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 28. Februar 2007, N/0015-BVA/05/2006-EV13, stattgegeben wurde. Das Nachprüfungsbegehren wird in Schriftsätzen vom 22. Februar 2007 und vom 10. März 2007 sowie in der mündlichen Verhandlung a... mehr lesen...