RS Verg 2013/3/15 N/0009-BVA/03/2013-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2013
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Rechtssatz

Wiederholte Nachforderungen bis die Aufklärung gelingt, ist unzulässig; wird auf eine klare und unmissverständliche Aufforderung der Auftraggeberin durch die erteilten Nachweise des Bieters die Unklarheit nicht beseitigt, muss das Angebot ausgeschieden werden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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