Norm
BVergG 2006 §126 Abs2Rechtssatz
Wiederholte Nachforderungen bis die Aufklärung gelingt, ist unzulässig; wird auf eine klare und unmissverständliche Aufforderung der Auftraggeberin durch die erteilten Nachweise des Bieters die Unklarheit nicht beseitigt, muss das Angebot ausgeschieden werden.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013