Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. März 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Vergabeverfahrens-, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffen... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 22.08.2014, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX, (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 12.08.2014 zu Gunsten der XXXX(im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin). Die Differenz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 2. Mai 2014 beantragte die XXXX vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Rechtsanwalt Dr. Florian Neumayr, LL.M., ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Ausschreibung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "Aufzugssanierung 1200 Wien, Donaueschingenstraße 13" der Auftraggeberin Allgemeine Unfallver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 2. Mai 2014 beantragte die AAAA, vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, RA Dr. Florian Neumayr, LL.M., XXXX, "das Bundesverwaltungsgericht möge 1. Zur Prüfung der geltend gemachten Rechtswidrigkeiten ein Nachprüfungsverfahren einleiten, 2. Der Antragstellerin Akteneinsicht in alle von der Auftraggeberin vorzulegenden Bestandteile des Vergabeaktes gewähren, 3. Eine mündliche Verhandlung durchführen 4. Die angefoch... mehr lesen...