1. Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y*** Rechtsanwälte, in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 15. Mai 2009 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren samt Anträgen auf Mitteilung der
Gründe: für die Ablehnung ihres Angebotes und der Vorteile der erfolgreichen Angebote sowie Anträge auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG und Akteneinsicht den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Trink- und Sondennah... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §106 Abs3 BVergG 2006 §107 Abs2 BVergG 2006 § 106 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 107 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Wenn nun die Antragstellerin vorbringt... mehr lesen...