Entscheidungen zu § 101 Abs. 2 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Beschluss 2019/5/13 W131 2135322-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Einschreiterin verfasste einen Einwendungsschriftsatz und stellte am 20.09.2016 einen Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung. Nach einer beschlussmäßigen Zurückweisung der Einwendungen mangels Parteistellung bzw Nicht - Stattgabe durch das BVwG am 28.09.2016 im ersten Verfahrensgang hat der VwGH diesen Beschluss des BVwG mit Erkenntnis vom 27.02.2019 zu Ra 2016/04/0131 aufgehoben und tragend ausgeführt, dass ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.05.2019

TE Bvwg Beschluss 2016/9/28 W131 2135322-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Einschreiterin hat einen Einwendungsschriftsatz verfasst; und am 20.09.2016 eine weitere Eingabe mit einem ausdrücklichen Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung. Die Auftraggeberin Republik Österreich (= Bund oder AG) hat, beim BVwG vertreten durch die Finanzprokuratur, betreffend die hier zu entscheidenden Frage der Parteistellung rücksichtlich des Einwendungsschriftsatzes ausdrücklich keine inhaltliche Posit... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/11 W187 2120708-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/11 W187 2120725-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2015/12/3 W139 2115379-2

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung in der Fassung vom 01.10.2015 bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Begründend führte die Antragstell... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.12.2015

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