Entscheidungen zu § 101 Abs. 1 BVergG 2006

Vergabekontrollbehörden

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RS Verg 2010/5/4 N/0026-BVA/12/2010-28

Norm: BVergG 2006 §101 Abs1 BVergG 2006 § 101 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des BVA wird die Benennung von Personen als Projektleiter zum unverwechselbaren und unabänderlichen Inhalt der Angebotserklärung eines Bieters. Folglich verstößt der nachträgliche Austausch eines im Angebot namhaft ... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 04.05.2010

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