Norm
BVergG 2006 §101 Abs1Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des BVA wird die Benennung von Personen als Projektleiter zum unverwechselbaren und unabänderlichen Inhalt der Angebotserklärung eines Bieters. Folglich verstößt der nachträgliche Austausch eines im Angebot namhaft gemachten Projektleiters gegen das Verhandlungsverbot.
Entscheidungstexte
Schlagworte
offenes Verfahren, Angebotsöffnung, Vehandlungsverbot;Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010