RS Verg 2010/5/4 N/0026-BVA/12/2010-28

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Veröffentlicht am 04.05.2010
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Norm

BVergG 2006 §101 Abs1
  1. BVergG 2006 § 101 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des BVA wird die Benennung von Personen als Projektleiter zum unverwechselbaren und unabänderlichen Inhalt der Angebotserklärung eines Bieters. Folglich verstößt der nachträgliche Austausch eines im Angebot namhaft gemachten Projektleiters gegen das Verhandlungsverbot.

Entscheidungstexte

Schlagworte

offenes Verfahren, Angebotsöffnung, Vehandlungsverbot;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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