Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wandte sich am XXXX an das Bundesverwaltungsgericht, wo er persönlich ein Schreiben mit Datum vom selben Tag einbrachte. Der Beschwerdeführer wandte sich am römisch 40 an das Bundesverwaltungsgericht, wo er persönlich ein Schreiben mit Datum vom selben Tag einbrachte. Dabei handelte es sich um die Kopie eines als Säumnisbeschwerde bezeichneten, am XXXX beim Bundesministerium für Inneres einge... mehr lesen...