Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 ZaDiG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/1/25 8Ob24/18i, 5Ob15/20x

Norm: ZaDiG §35 Abs1 Z3ZaDiG 2018 §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Dem Zahlungsdienstleister wird für den Fall der Sperre eines Zahlungsinstruments nach der Anzeige des Nutzers über Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung eine Erfolgsverbindlichkeit auferlegt. Er hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung im selben Moment ausgeschlossen ist, in dem die Anzeige eines konkreten Kunden erfolgt. Eine Vereinbarung,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2019

RS OGH 2019/1/25 8Ob24/18i

Norm: ZaDiG §35 Abs1 Z2ZaDiG 2018 §64 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sowohl die Verlustanzeige als auch die Antragstellung auf Aufhebung der Sperre eines Zahlungsinstruments müssen nach dem Gesetz jederzeit möglich sein. Eine Einschränkung auf lediglich persönliche oder schriftliche Kommunikation ist wegen der damit in der Regel verbundenen Verzögerung nicht gesetzeskonform. Entscheidungstexte 8 Ob 24/1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2019

Entscheidungen 1-2 von 2

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