Norm: ZaDiG §32 ZaDiG § 32 gültig von 01.11.2009 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2018
Rechtssatz: Bargeldbehebungen von einem Geldausgabeautomaten, der von einem Zahlungsdienstleister betrieben wird, der mit dem Zahlungsdienstnutzer in keinem Vertragsverhältnis steht, sind Einzelzahlungen außerhalb eines Rahmenvertrags im Sinne des § 32 ... mehr lesen...