Entscheidungen zu § 27 Abs. 4 ZaDiG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/6/17 10Ob27/14i

Norm: ZaDiG §27 Abs4
Rechtssatz: § 27 Abs 4 ZaDiG sieht eine Mitteilungspflicht in Bezug auf „Entgelte oder Ermäßigungen für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments“ vor, wobei in der Z 1 leg cit neben Ermäßigungen ausdrücklich auch vom Zahlungsempfänger verlangte Entgelte erwähnt werden. Dabei handelt es sich aber bloß um ein Redaktionsversehen. Entscheidungstexte 10 Ob 27/14i ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.2014

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