Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 ZaDiG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/4/25 9Ob11/18k, 1Ob124/18v

Norm: ZaDiG §27 Abs1ZaDiG §31 Abs4ZaDiG §31 Abs5
Rechtssatz: Aus § 27 Abs 1 iVm § 31 ZaDiG ergibt sich, dass die Bereitstellung von Informationen unentgeltlich zu erfolgen hat, wenn es sich um die Bereitstellung von Informationen nach Maßgabe eines Rahmenvertrags iSd § 31 Abs 4 ZaDiG handelt, nicht aber, wenn der Tatbestand des § 31 Abs 5 ZaDiG erfüllt ist. Entscheidungstexte 9 Ob 11/18k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2018

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