Entscheidungen zu § 27 ZaDiG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2018/4/19 129R21/18k

Norm: VZKG §26ZaDiG §27
Rechtssatz: Die Obergrenze des § 26 Abs. 1 und Abs. 2 VZKG bewerten das Entgelt im weiteren Sinn, also auch Ansprüche auf pauschalierten Aufwand und Kostenersatz. Ist mit dem vereinbarten Pauschalentgelt die gesetzliche Obergrenze ausgeschöpft, dann kann kein zusätzlicher Aufwand- oder Kostenersatz vereinbart werden. Entscheidungstexte 129 R 21/18k Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.2018

RS OGH 2018/4/19 129R21/18h

Norm: VZKG §26ZaDiG §27
Rechtssatz: Die Obergrenze des § 26 Abs. 1 und Abs. 2 VZKG bewerten das Entgelt im weiteren Sinn, also auch Ansprüche auf pauschalierten Aufwand und Kostenersatz. Ist mit dem vereinbarten Pauschalentgelt die gesetzliche Obergrenze ausgeschöpft, dann kann kein zusätzlicher Aufwand- oder Kostenersatz vereinbart werden. Entscheidungstexte 129 R 21/18h Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.2018

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