Entscheidungen zu § 4c Abs. 3 AuslBG

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RS UVS Vorarlberg 2004/12/13 1-170/04

Rechtssatz: Die Ausstellung eines Befreiungsscheines bedarf auch dann, wenn der betreffende Ausländer die in § 4c AuslBG genannten Voraussetzungen erfüllt, eines entsprechenden Antrages des Ausländers. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.12.2004

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