Mit dem im Instanzenzug ergangenen, erstangefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Betreiber des Nachtklubs R. in S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) und somit als Arbeitgeber 1) die ungarische Staatsangehörige D.V., 2) die ungarische Staatsangehörige Z.L. sowie 3) die rumänische Staatsangehörige M.G. jeweils am 9. Februar 2010 (Zeitpunkt der Kontrolle) beschäftigt, obwohl für diese Ausländerinnen kei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; AuslBG §3 Abs4; AuslBG §3 Abs4a; AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2 gültig von 01.09.2018 bis 30.11.2... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber in der Bar A in D neun näher bezeichnete rumänische und slowakische Staatsangehörige in näher bezeichneten Zeiträumen beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätigunge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; AuslBG §3 Abs4; AuslBG §3 Abs4a; AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2 gültig von 01.09.2018 bis 30.11.2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Inhaber des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 GewO 1994 in der Betriebsart Bar, am Standort der weiteren Betriebsstätte in D. (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass in der Bar X. sechs näher bezeichnete ausländische Staatsbürgerinnen, B. von 3. April 2008 bis 22. Mai 2008, C. von 1. April 2008 bis 22. Mai 2008, G. von 27. April 2008 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4;AuslBG §3 Abs4a;
Rechtssatz: Tänzerinnen in einer Striptease-, Tabledance- oder Showdance-Bar sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht als "Künstlerinnen" im Sinne der §§ 3 Abs. 4 und 4a AuslBG zu werten. Es ist zwischen einer rein tänzerischen Tätigkeit und einer künstlerisc... mehr lesen...