Der Beschwerdeführer ist unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Über Antrag des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geführt, weil am 5. August 1992 bei einer Kontrolle der Baustelle der Ges.m.b.H. in Wien, vier namentlich genannte polnische Staatsbürger ohne die erforderlichen arbeitsmarktrecht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin der Cafe-Bar M in Wien. In diesem Lokal fand am 11. November 1992 eine Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Wien (LAA) statt, wobei eine Ausländerin namens F.V. beim Einschenken und Servieren von Getränken angetroffen wurde. Unbestritten steht fest, daß die Beschwerdeführerin für F.V. keine Beschäftigungsbewilligung hatte und daß F.V. auch nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheines war. Der Magistrat der Stadt Wien (Ma... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.), welche das Lokal "NN-Bar" in Wien, betreibt. Bei einer polizeilichen Kontrolle dieses Lokals am 19. Oktober 1993 wurden dort drei namentlich genannte Ausländerinnen angetroffen, die in dem Lokal animierten und tanzten, aber über keine dafür erforderlichen Papiere nach dem AuslBG verfügten. Einer Aufforderung zur Rechtfertigung wegen des Vorwurfs, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber der Einzelfirma "F" und Geschäftsführer der C-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Über Anzeige eines Konkurrenten kam es im Februar 1992 anläßlich der Auto- und Motorradschau auf dem Gelände der Wiener Messe im Prater zu Kontrollen durch das Landesarbeitsamt Wien (LAA), ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 4
VwSlg 13253 A/1990 Stammrechtssatz Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätig... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090183.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090151.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Die Entgeltlichkeit stellt auch für eine arbeitnehmerähnliche Verwendung eine wesentliche Voraussetzung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090036.X05 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0193 1 Stammrechtssatz Die Auffassung, jede Tätigkeit eines Ausländers für einen Inländer stelle ungeachtet ihrer näheren Umstände eine "Beschäftigung" nach dem AuslBG dar, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0159). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28b idF 1993/463;AuslBG §3 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Durch die Einführung des § 28b AuslBG mit BGBl Nr 463/1993 ist § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG in der zum Tatzeitpunkt anzuwendenden Fassung, insbesondere auch hinsichtlich der Strafdrohung nicht abgeändert worden. Die unde... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Schon die Hoffnung auf einen arbeitsrechtlichen Aufstieg in Verbindung mit den ansonsten gegebenen fremdenrechtlichen Konsequenzen bringt eine wirtschaftliche Abhängigkeit iS eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses mit sich (hier: ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung einer anderen Person Arbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita idF 1990/450;AuslBG §2 Abs2 litb idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde belastet ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie infolge einer unrichtigen Rechtsauffassung (hier: b... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 2 Stammrechtssatz Die EBzRV zu § 2 AuslBG weisen hinsichtlich der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse ausdrücklich auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auf § 2 Abs 1 Ar... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter Arbeitgeber nicht nur der... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmerähnliche Person konkret auf die Gegenleis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2
VwSlg 13253 A/1990 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nä... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in X einen Fleisch- und Viehhandel betreibt, stellte am 13. Oktober 1992 beim Arbeitsamt Amstetten den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger C.M. als Hilfsarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn von S 12.020,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 5. November 1992 ab; der dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit ihrem Besche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zur Tatzeit unbestritten der handelsrechtliche Geschäftsführer der G-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.), die in Wien ein koreanisch-japanisches Restaurant betreibt. Bei einer Kontrolle in diesem Lokal wurden am 3. März 1993 die beiden koreanischen Staatsbürger C und K arbeitend angetroffen. Da diese beiden Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein angetroffen worden waren, wurde der Beschwerdeführer vom M... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/045;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;
Rechtssatz: Die Aufenthaltsberechtigung gemäß § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG muß bereits im Zeitpunkt der Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung vorliegen. Dafür kann keinesfalls die völlig unsichere Erwartung ausreichen, dem für die bewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090179.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1993/463;AuslBG §28b idF 1993/463;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;VStG §1 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist nicht von der Rsp des VwGH abgewichen. Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat berühren bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsrege... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita idF 1990/450;AuslBG §2 Abs2 litb idF 1990/450;AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §29;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;GmbHG §15;VStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl für eine Beschäftigung gemäß § 2 Abs 2 lit a als auch gemäß § 2 Abs 2 lit b AuslBG ist die Entgeltlichkeit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. September 1993 hat die belangte Behörde über die mitbeteiligte Partei eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verhängt, weil sie als das iSd § 9 VStG verantwortliche Organ der Firma J am 2. Februar 1993 um 13.15 Uhr auf einer Hotelbaustelle in D, den serbischen Staatsangehörigen Z beschäftigt habe, ohne daß ihr für diesen eine Beschäftigungsbew... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090470.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ersuchte am 27. April 1993 um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger K. für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 14.600,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe mit Bescheid vom 4. Mai 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. D... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als satzungsgemäß nach außen berufenes Organ (gemäß § 9 Abs. 1 VStG) zu verantworten, daß die V-GmbH in Linz die ausländischen (deutschen) Staatsangehörigen a) K., als Bauleiter in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 18. Februar 1991 und b) R., zur Bauaufsicht in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 11... mehr lesen...