Begründung: I. Die Antragstellerin gibt an, im Rahmen des von ihr betriebenen Güterbeförderungsgewerbes (Fuhrwerksunternehmens) mit dem Standort in Miesenbach (Niederösterreich) immer wieder Ausländer beschäftigen zu müssen, und beantragt die Aufhebung der §§14b Abs1, 26 Abs5, 28 Abs1 Z3 und Z4 litc Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), und zwar die ersten beiden Gesetzesstellen und die zuletzt genannte in der Fassung der Novelle BGBl. 684/1991 (und §28 Abs1 Z3... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag AuslBG §14d Abs1 AuslBG §26 Abs5 AuslBG §28 Abs1 Z3 und Z4 litc B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von... mehr lesen...
Begründung: I. Die Antragstellerin gibt an, im Rahmen des von ihr betriebenen Güterbeförderungsgewerbes (Fuhrwerksunternehmens) mit dem Standort in Miesenbach (Niederösterreich) immer wieder Ausländer beschäftigen zu müssen, und beantragt die Aufhebung der §§14b Abs1, 26 Abs5, 28 Abs1 Z3 und Z4 litc Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), und zwar die ersten beiden Gesetzesstellen und die zuletzt genannte in der Fassung der Novelle BGBl. 684/1991 (und §28 Abs1 Z3... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag AuslBG §14d Abs1 AuslBG §26 Abs5 AuslBG §28 Abs1 Z3 und Z4 litc B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Aus Anlaß einer zu B479/92 anhängigen Beschwerde gegen einen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien, mit dem die Beschwerdeführerin wegen Übertretung nach §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG) in der Fassung der Novelle BGBl. 450/1990, schuldig erkannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmung eingeleitet. römisch eins. Aus A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Aus Anlaß mehrerer bei ihm anhängiger Beschwerden gegen Berufungsbescheide, mit denen die Beschwerdeführer der Übertretung nach §28 Abs1 lita oder §28 Abs1 Z1 litb des Ausländerbeschäftigungsgesetzes schuldig erkannt wurden, stellt der Verwaltungsgerichtshof Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmungen in der jeweils anzuwendenden Fassung. Mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, G294/91, habe der Verfassungsgerichtshof die Verfassu... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb AuslBG §28 Abs1 lita AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsmaßstab AuslBG §28 Abs1 Z1 lita B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Aus Anlaß einer zu B479/92 anhängigen Beschwerde gegen einen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien, mit dem die Beschwerdeführerin wegen Übertretung nach §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG) in der Fassung der Novelle BGBl. 450/1990, schuldig erkannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmung eingeleitet. römisch eins. Aus A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Aus Anlaß mehrerer bei ihm anhängiger Beschwerden gegen Berufungsbescheide, mit denen die Beschwerdeführer der Übertretung nach §28 Abs1 lita oder §28 Abs1 Z1 litb des Ausländerbeschäftigungsgesetzes schuldig erkannt wurden, stellt der Verwaltungsgerichtshof Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmungen in der jeweils anzuwendenden Fassung. Mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, G294/91, habe der Verfassungsgerichtshof die Verfassu... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb AuslBG §28 Abs1 lita AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsmaßstab AuslBG §28 Abs1 Z1 lita B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu B1037/90 angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 26. Juni 1990 wird ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bestätigt, welches den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), mit einer Geldstrafe von 20.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) samt Verfahrenskosten belegt, weil er vom 7. August bis mindestens 11. S... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: MRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6 Abs1 / Strafrecht AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu B1037/90 angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 26. Juni 1990 wird ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bestätigt, welches den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), mit einer Geldstrafe von 20.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) samt Verfahrenskosten belegt, weil er vom 7. August bis mindestens 11. S... mehr lesen...
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Norm: MRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6 Abs1 / Strafrecht AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 ... mehr lesen...