Rechtssatz: Maßgebend für die Einordnung unter den Beschäftigungsbegriff nach § 2 Abs 2 AuslBG ist, daß die festgestellte Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird (Hinweis E 11.7.1990, 90/09/0062; E 21.2.1991, 90/09/0160). Im RIS seit 13.11.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/30 91/09/0078 2 Stammrechtssatz Maßgebend für die Einordnung unter den Beschäftigungsbegriff nach § 2 Abs 2 AuslBG ist, daß die festgestellte Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird (H... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens teilte der Gendarmerieposten Krems/Stadt dem Magistrat der Stadt Krems als Strafbehörde erster Instanz mit Schreiben vom 24. September 1990 mit, daß am gleichen Tage um 15.30 Uhr im Zuge einer fremdenpolizeilichen Überprüfung fünf namentlich genannte polnische Staatsangehörige im Haus Sgasse bei Renovierungsarbeiten (u.a. Verlegung von Rigips-Platten) ohne Arbeitsbewilligung und ohne gültigen Sichtvermerk angetroffen worden seien. D... mehr lesen...
Das Arbeitsamt Mödling erstattete am 29. Juni 1989 (nach einer Meldung des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten) gegen die "Firma: K.G. Bau - G.H. K, Baumeister" wegen Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anzeige, weil die genannte "Firma" am 12. Juni 1989 auf ihrer Baustelle in Wien, X-Platz, drei namentlich genannte ausländische Arbeitnehmer mit Schutttransportarbeiten beschäftigt habe, ohne daß für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt ... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte das Arbeitsamt Feldkirch am 27. September 1989 bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Arbeitgeber der türkischen Staatsbürgerin Frau A G, die Y A GmbH, weil die genannte Ausländerin seit 25. Jänner 1988 bei dem genannten Arbeitgeber beschäftigt gewesen, ihr Befreiungschein mit 7. Juli 1989 abgelaufen und die Verlängerung dieses erst am 14. September 1989 bea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wird jemand ua dafür bestraft, er habe einen namentlich genannten Ausländer "im Oktober 1988 tageweise, nämlich drei Tage" beschäftigt, so ist damit die zur Last gelegte Tat ausreichend individualisiert; bei dieser Formulierun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäfti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 5 Stammrechtssatz Der VwGH geht davon aus, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0173 11 Stammrechtssatz Ist auch nur eines der beiden in § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (nämlich geringfügiges Veschulden des Besch und unbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die Tätigkeit als Küchenhilfe in einem Gastgewerbebetrieb über die übliche familiäre Hilfe hinausgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090095.X04 Im ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/30 91/09/0078 2 Stammrechtssatz Maßgebend für die Einordnung unter den Beschäftigungsbegriff nach § 2 Abs 2 AuslBG ist, daß die festgestellte Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wird jemand ua dafür bestraft, er habe einen namentlich genannten Ausländer "im Oktober 1988 tageweise, nämlich drei Tage" beschäftigt, so ist damit die zur Last gelegte Tat ausreichend individualisiert; bei dieser Formulierun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäfti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 5 Stammrechtssatz Der VwGH geht davon aus, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0173 11 Stammrechtssatz Ist auch nur eines der beiden in § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (nämlich geringfügiges Veschulden des Besch und unbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 4. Dezember 1989 hat das Magistratische Bezirksamt für den n Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der Radiohaus Brüder N-GmbH, die Komplementärin der Radiohaus Brüder N-GmbH & Co KG in Wien ist, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- je Arbeitnehmer,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der S-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 10.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft am 13. ... mehr lesen...