Entscheidungen zu § 26 Abs. 5 AuslBG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1993/3/22 G113/92

Begründung: I. Die Antragstellerin gibt an, im Rahmen des von ihr betriebenen Güterbeförderungsgewerbes (Fuhrwerksunternehmens) mit dem Standort in Miesenbach (Niederösterreich) immer wieder Ausländer beschäftigen zu müssen, und beantragt die Aufhebung der §§14b Abs1, 26 Abs5, 28 Abs1 Z3 und Z4 litc Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), und zwar die ersten beiden Gesetzesstellen und die zuletzt genannte in der Fassung der Novelle BGBl. 684/1991 (und §28 Abs1 Z3 in... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 22.03.1993

RS Vfgh 1993/3/22 G113/92

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAuslBG §14d Abs1AuslBG §26 Abs5AuslBG §28 Abs1 Z3 und Z4 litc
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen des AuslBG betreffend Meldepflicht des Arbeitgebers mangels Legitimation; noch geltende oder mit unverändertem Wortlaut neu erlassene Strafbestimmungen kein selbständ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 22.03.1993

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