Entscheidungsgründe: I. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol stellt aus Anlaß bei ihm anhängiger Berufungen in Verfahren über Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anträge auf Aufhebung von die Auskunfts- und Meldepflicht betreffenden Teilen dieses Gesetzes. In einigen Fällen wird die Aufhebung des §26 Abs4, in anderen die Aufhebung des §26 Abs1, jeweils mit der darauf bezogenen Strafbestimmung begehrt, in einem Fall betrifft der Antrag nur die Str... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art90 Abs2EMRK 7. ZP Art4 AuslBG §26 Abs4 idF AntimißbrauchsG AuslBG §28 Abs1 Z2 litc idF AntimißbrauchsG AuslBG §28 Abs1 Z2 litf idF AntimißbrauchsG B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...