Vorweg sei bemerkt, daß die belangte Behörde entgegen der Vorschrift des § 36 Abs. 1 letzter Satz VwGG die Akten des Verwaltungsverfahrens insofern nicht vollständig vorgelegt hat, als Teile des Verwaltungsaktes des Arbeitsamtes Baden (Ansuchen der beschwerdeführenden Partei vom 6. Mai 1992 und Bescheid des Arbeitsamtes Baden vom 18. Mai 1992) nicht angeschlossen wurden; dies ungeachtet des schon in der Einleitungsverfügung vom 15. Oktober 1992 gemäß § 35 Abs. 3 VwGG und in einer nach... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §23 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1991/684;
Rechtssatz: Eine Regelung, die bei Überschreitung der Landeshöchstzahl die einstimmige Befürwortung für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung im Verwaltungsauschuß vorsieht (§ 4 Abs 6 Z 1 AuslBG), dient der näheren Klärung des in § 4 Abs 1 AuslBG normierten Tatbestands... mehr lesen...