Mit Antrag vom 6. Februar 2008 stellte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach § 14a Abs. 1 Z. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Dieser Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 14 Abs. 1 AuslBG abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung, eines Aufenthaltstitels "Familienangehö... mehr lesen...