[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] B E S C H E I D B E S C H E römisch eins D Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. BLAHA, Dr. K... mehr lesen...
[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] B E S C H E I D B E S C H E römisch eins D Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. GUNDACKER, Dr. ... mehr lesen...
BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. DUSCHANEK, Mag. HUTTERER, Dr. KLEIN, Dr. KLEISER und Dr. KOTSCHY sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 21. August 2001 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Der Antrag vom 27. März 2001 auf Genehmigung der Übermittlung der Daten der Datenanwendung 'Wählerevidenzregister' (Auftraggeber: Bundesministerium für Inneres, DVR: 0000052, Datenan... mehr lesen...
Norm: DSG 2000 §8 Abs2;WevG §3 Abs1;WevG §3 Abs4;
Rechtssatz:
Bei den Daten des Wählerevidenzregisters, das nur eine Kompilation sämtlicher automationsunterstützter Wählerevidenzen der österreichischen Gemeinden darstellt, handelt es sich um Daten aus öffentlichen Registern, die jedermann auf Gemeindeebene einsehen kann. Damit handelt es sich um veröffentlichte Daten gemäß § 8 Abs 2 DSG 2000. Bei den Daten des Wählerevidenzregisters, das nu... mehr lesen...