Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des obgenannten polnischen Unternehmens zur Last gelegt, es seien am 08.06.2011 auf der Baustelle Gr-Hauptbahnhof Unterlagen über die Sozialversicherungsanmeldung von insgesamt neun namentlich genannten Personen, darunter unter Punkt 2.) des He Z, nicht bereit gehalten worden. Mit weiterem Straferkenntnis vom gleichen Tag wurde der Berufungswerberin hinsichtlich der gleichen... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AVRAG §7b Abs9 AVRAG §7b Abs1 Z4 AVRAG § 7b gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 44/2016 AVRAG § 7b gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2012 AVRAG § 7b gültig von 01.05.2011 bis 31.12.2012... mehr lesen...