Entscheidungen zu § 2a AVRAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/7/23 9ObA87/19p

Norm: AVRAG §2a AVRAG § 2a heute AVRAG § 2a gültig ab 01.01.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2001
Rechtssatz: Vertraglich zugesagte Aktienoptionen, die nach einem bestimmten, sich über drei Jahre erstreckenden Umwandlungsplan in drei Tranchen im Abstand von jeweils einem Jahr zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2019

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