Norm
AVRAG §2aRechtssatz
Vertraglich zugesagte Aktienoptionen, die nach einem bestimmten, sich über drei Jahre erstreckenden Umwandlungsplan in drei Tranchen im Abstand von jeweils einem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien umgewandelt und diese dem Dienstnehmer noch während aufrechten Dienstverhältnisses zugeteilt und auf ein für ihn eingerichtetes Konto verbucht wurden, wobei diese Aktien danach vom Kläger verkauft wurden, stellen ? so wie die Erlöse aus dem Aktienverkauf ? Vorteile dar, die nicht in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132753Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019