Entscheidungsgründe: Die Gemeinde *****, deren Bürgermeister der Kläger war, gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 19. 11. 1996 gemeinsam mit zwei anderen Gesellschafterinnen die beklagte GmbH, wobei die Gemeinde 90 % der Gesellschaftsanteile hält. Der Kläger war ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch am 14. 2. 1997 deren Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Finanzierung und die sonstige administrative Unterstützung bei der Errichtung von Straßen... mehr lesen...
Norm: AVRAG §15 Abs3 AVRAG § 15 heute AVRAG § 15 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AVRAG § 15 gültig von 01.11.2023 bis 27.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 AVRAG § 15 gültig von 01.07.2017 bis 31.10.... mehr lesen...