Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.03.2023 wurde aufgrund des Antrages vom 26.02.2023 auf Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a Abs. 1 Z 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung festgestellt, dass dem Beschwerdeführer Bildungsteilzeitgeld im Zeitraum vom 22.02.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 gebühre. 1. Mit Bescheid vom 03.03.2023 wurde aufgrund des Antrages v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) ist seit 16.08.2017 beim XXXX (im Folgenden „ XXXX “) beschäftigt. 1. römisch 40 (im Folgenden „Beschwerdeführer“) ist seit 16.08.2017 beim römisch 40 (im Folgenden „ römisch 40 “) beschäftigt. 2. Im Zeitraum vom 07.03.2018 bis 06.04.2018 hat der Beschwerdeführer einen Familienzeitbonus gemäß § 4 Abs. 2 Familienzeitbonusgesetz bezogen. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 01.04.2017 beim Arbeitsmarktservice (in der Folge: AMS) Bildungsteilzeitgeld für die Dauer von 11.04.2017 bis 10.04.2019. Ihre durchgehende Normalarbeitszeit bei ihrem Dienstgeber, die XXXX , betrage 38 Wochenstunden und werde ab Beginn der Bildungsteilzeit auf 19 Wochenstunden herabgesetzt. 2. Mit Bescheid des AMS vom 18.04.2017, GZ: XXXX , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin habe mit ihrem Dienstgeber, XXXX, für die Dauer vom 01.06.2014 bis 31.03.2015 eine Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG sowie eine Bildungsteilzeit für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 31.07.2015 gemäß § 11a AVRAG vereinbart. 1. Die Beschwerdeführerin habe mit ihrem Dienstgeber, römisch 40 , für die Dauer vom 01.06.2014 bis 31.03.2015 eine Bildungskarenz gemäß Paragraph 11, AVRAG sowie eine Bildungst... mehr lesen...