Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 01.04.2017 beim Arbeitsmarktservice (in der Folge: AMS) Bildungsteilzeitgeld für die Dauer von 11.04.2017 bis 10.04.2019. Ihre durchgehende Normalarbeitszeit bei ihrem Dienstgeber, die XXXX , betrage 38 Wochenstunden und werde ab Beginn der Bildungsteilzeit auf 19 Wochenstunden herabgesetzt. 2. Mit Bescheid des AMS vom 18.04.2017, GZ: XXXX , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung des... mehr lesen...