Entscheidungen zu § 99 Abs. 4 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/25 93/02/0240

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Warenhandelsgesellschaft m.b.H. in X, welche wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher bezeichneten Warenhandelsgesellschaft m.b.H. & CO in Z sei, dafür verantwortlich, daß in dem vom letztgenannten Unternehmen an einem näher bezeichneten Standort in Z betriebenen "f."-Großmarkt die Bestim... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.1994

RS Vwgh 1994/11/25 93/02/0240

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §160 Abs2;ArbVG §99 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Regelung des § 160 Abs 2 ArbVG normiert für die in § 160 Abs 1 ArbVG genannten Übertretungen eine Ausnahme vom Grundsatz der Amtswegigkeit der Strafverfolgung. Demnach sind die Straftaten nur zu verfolgen und zu bestrafen, wenn der PrivatanklageBERECHTIGTE innerhalb von sechs Wochen ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1994

RS Vwgh 1986/12/17 86/01/0175

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §99 Abs2;ArbVG §99 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Das Einigungsamt ist nicht berechtigt, bescheidmäßig eine allgemeine - auch nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes sich erschöpfende - Feststellung zu treffen, dass eine Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat nach § 99 Abs 2 und Abs 4 ArbVG besteht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1986

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