Index: L94407 Krankenanstalt Spital Tirol60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §144 Abs1; ArbVG §95 Abs1;KAG Tir 1957 §41 Abs6; ArbVG § 144 heute ArbVG § 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013 ArbVG § 144 gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde auf Antrag des Betriebsrates im Krankenhaus der beschwerdeführenden Partei gemäß § 144 ArbVG eine Schlichtungsstelle zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Verwaltung und Ausgestaltung des Wohlfahrtsfonds nach § 41 Abs. 6 zweiter Satz des Tiroler Krankenanstaltengesetzes (TirKAG) eingerichtet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde auf Antrag des Betriebsrates im Krankenhaus der beschw... mehr lesen...