Begründung: Die Klägerin war ab 2001 bei der Beklagten beschäftigt. Bei der Wahl zum Angestelltenbetriebsrat, der drei Mitglieder hat, wurde sie zum dritten und letzten Ersatzmitglied gewählt. Die Betriebsratsmitglieder und die Ersatzmitglieder vereinbarten nach der Wahl, dass im Falle der Verhinderung eines Mitglieds nicht das entsprechend der Reihung auf dem Wahlvorschlag zur Vertretung berechtigte Ersatzmitglied nachrücken sollte, sondern dass jedem Mitglied ein bestimmtes Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1976 im Betrieb beschäftigte Beklagte wurde 1989 Mitglied des Betriebsrates und war dann von 10. 5. 1993 bis 27. 4. 1998 dessen Vorsitzender. Im September und November 1993 kaufte der Betriebsrat drei Kaffeeautomaten und betraute den Beklagten mit deren Wartung und Betreuung. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Außerdem beschloss der Betriebsrat, ihm eine Betreuungsgebühr von zuerst 5 und dann 10 % des Umsatzes zuzuerkennen. Die Kaffeekassa sollte... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42 Abs1 Z1 ArbVG §66 Abs3 ArbVG §74 BRGO §10 Abs5BetriebsratsfondsV §5BetriebsratsfondsV §6 Abs3BetriebsratsfondsV §7BetriebsratsfondsV §8BetriebsratsfondsV §9BetriebsratsfondsV §34BetriebsratsfondsV §35 Abs2BetriebsratsfondsV §36 ArbVG § 42 heute ArbVG § 42 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die am 22.6.1993 stattgefundene Wahl des beklagten Betriebsrates wurde ein Wahlvorschlag eingereicht, der sechs Wahlwerber umfaßte; Christine P***** war an zweiter Stelle gereiht, Monika S***** an vierter. Dieser Wahlvorschlag erreichte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle am Wahlvorschlag genannten Personen nahmen die Wahl an. In der konstituierenden Betriebsratssitzung am 16.7.1993 beschlossen die gewählten Betriebsratsmitglieder einstimmig, C... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §60 ArbVG §66 Abs3 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Angestellter der Beklagten und seit April 1992 Mitglied des Betriebsrates. Der Betriebsrat besteht aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und neben dem Kläger aus zwei weiteren Mitgliedern. Der Stellvertreter des Vorsitzenden wurde am 31.1.1992 entlassen. An diesem Tag nahm der Kläger in der Zeit von 10 Uhr 41 bis 14 Uhr 41 ad hoc Freizeit in Anspruch und suchte mit dem Vorsitzenden des Betriebsrates die Gewerkschaft der Pr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §66 Abs3 ArbVG §116 ArbVG § 66 heute ArbVG § 66 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...