Norm: ArbVG §42 Abs1 Z1ArbVG §66 Abs3ArbVG §74BRGO §10 Abs5BetriebsratsfondsV §5BetriebsratsfondsV §6 Abs3BetriebsratsfondsV §7BetriebsratsfondsV §8BetriebsratsfondsV §9BetriebsratsfondsV §34BetriebsratsfondsV §35 Abs2BetriebsratsfondsV §36
Rechtssatz: Die Verantwortung für die Verwaltung des Betriebsratsfonds trifft den gesamten Betriebsrat. Der Betriebsratsvorsitzende ist bei seiner Vertretungstätigkeit in ein laufendes internes und externes ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §60ArbVG §66 Abs3
Rechtssatz: Eine "Umreihung" der gewählten Betriebsratsmitglieder in der konstituierenden Betriebsratssitzung in der Weise, daß ein gewähltes Betriebsratsmitglied nur mehr "Ersatzmitglied" ist, verstößt gegen die absolut zwingenden Normen der Betriebsverfassung. Entscheidungstexte 8 ObA 44/98y Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 ObA 44/98y ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §66 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Da der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden von den Betriebsratsmitgliedern gewählt wird, ist dem Betriebsratsvorsitzenden zuzubilligen, Informationen sowohl über dessen Entlassung als auch über die Neuwahl oder die verwaiste Funktion als Vertreter bei der Schlichtungsstelle bei der Gewerkschaft einzuholen. Entscheidungstexte 9 ObA 72/94 ... mehr lesen...