Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Ar... mehr lesen...
Norm: ArbVG §43 ArbVG §45 ArbVG § 43 heute ArbVG § 43 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 45 heute ArbVG § 45 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...