Begründung: Zur Zurückweisung: Die Antragstellerin hat nach dem Antrag noch zwei weitere Schriftsätze vom 22. 7. 2003 und 13. 8. 2003 mit umfangreichem Vorbringen und zahlreichen Beilagen eingebracht. Dieses weitere Vorbringen wurde teilweise, soweit es neue Rechtsgründe betrifft, bereits mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 3. 12. 2003 zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Antragstellerin andererseits auch im Einzelnen detailliert umschrieben aufgefordert, hinsi... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42 ArbVG §90 ArbVG § 42 heute ArbVG § 42 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 90 heute ArbVG § 90 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...