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Entscheidungsgründe: XXXX , geboren XXXX , im Folgenden: Beschwerdeführerin (BF), ist Beamtin und der Buchhaltungsagentur des Bundes zum Dienst zugewiesen. römisch 40 , geboren römisch 40 , im Folgenden: Beschwerdeführerin (BF), ist Beamtin und der Buchhaltungsagentur des Bundes zum Dienst zugewiesen. Mit Bescheid des Amts der Buchhaltungsagentur des Bundes vom 30.06.2014 wurde sie gemäß § 40 Abs. 2 iVm. § 38 BDG von Amts wegen aus wichtigem dienstli... mehr lesen...