Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der L*****AG (in der Folge: AG) wurde am 29. 7. 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 15. 10. 2001 wurde das Ausgleichsverfahren gemäß § 57 Abs 1 AO aufgehoben. Am 17. 6. 2002 wurde über das Vermögen der AG der Konkurs eröffnet; der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Über das Vermögen der L*****AG (in der Folge: AG) wurde am 29. 7. 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 15. 10. 2001 wurde das Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P***** als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war das Steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden. Der von der Gemeinde betriebene Kindergarten bot ein nur beschränktes Betreuungsangebot, weshalb die Anmeldungen zurückgingen. Da sich die Gemeinde auf Grund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten außer Stande sah, den Kinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zuletzt bei der Beklagten als Leiter des Einkaufsbereichs Obst, Gemüse und Blumen am Standort H***** beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt betrug S 46.199,- (14,5 x jährlich). Mit Schreiben vom 26. 7. 1995, zugegangen am 27. 7. 1995, wurde das Dienstverhältnis von der Beklagten zum 31. 12. 1995 gekündigt. Der Kläger ficht mit seiner Klage die Kündigung als sozialwidrig an und begehrt die Feststellung, daß sie rechtsunwirksam und das Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 14.9.1987 bei einem Unternehmen (im folgenden kurz: Veräußerer) beschäftigt, das in der Zeit vom 1.2.1994 bis 1.1.1995 alle Betriebsteile an die Beklagte übertrug. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Schreiben des Veräußerers vom 14.12.1994 zum 31.3.1995 gekündigt. Unternehmensgegenstand des Veräußerers war der einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Der Kläger war in der EDV-Abteilung als Operator und Systembetreuer auf einen pr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs1
Rechtssatz: Für organisatorisch getrennte Betriebsabteilungen ist ähnlich wie bei der Kollision von Kollektivverträgen (ecolex 1994, 112; 8 ObA 222/94) die Anwendung verschiedener Kollektivverträge und daher auch verschiedener Gehaltstafeln möglich. Entscheidungstexte 9 ObA 184/97t Entscheidungstext OGH 09.07.1997 9 ObA 184/97t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß die bei der Beklagten im Papierhandel tätigen Angestellten nach der Gehaltstafel G lit d nach den für die "übrigen Angestellten" im Gehaltsgebiet A angeführten Sätzen des Handelsangestellten-Kollektivvertrages zu entlohnen sind. Die beklagte Partei entlohne lediglich die mit dem Bücherverkauf befaßten Handelsangestellten entsprechend der Gehaltstafel G lit d (Handel mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs1AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Betriebsbegriff des § 34 Abs 1 ArbVG und die dazu entwickelte Judikatur sind für die Auslegung des Begriffes "Betrieb" in § 3 Abs 1 AVRAG heranzuziehen. Danach kann ein einheitlicher Betrieb auch von zwei Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich nicht miteinander verbunden sind, aber gemeinsam geleitet werden, geführt werden; die Kündigung von Arbeitnehmern ist auch dann unwirksam, wenn die Beend... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §34 Abs1PVG §1 Abs1
Rechtssatz: Das Hauptmünzamt ist als Betrieb im Sinne des § 34 Abs 1 ArbVG und § 1 Abs 1 letzter Halbsatz PVG und nicht als Verwaltungsstelle bzw Dienststelle des Bundes im Sinne des § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG und § 1 Abs 1 PVG anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 ObA 256/93 Veröff: SZ 66/169 = DR... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs1ArbVG §105 Abs3
Rechtssatz: Anfechtung einer Kündigung. 1) § 105 ArbVG ist nur bei betriebsratspflichtigen Betrieben anzuwenden (VwSlg 6828 A/1965). Es muß sich um einen Betrieb im Sinne der §§ 33 Abs 1 und 34 Abs 1 ArbVG handeln, damit ein Anfechtungsrecht des gekündigten Arbeitnehmers entstehen kann. 2) § 34 Abs 1 ist im wesentlichen mit § 2 Abs 1 BetriebsräteG gleich. In der "organisatorischen Einheit" im Sinne dieser... mehr lesen...