Norm: ArbVG §29ArbVG §32 Abs3
Rechtssatz: Bei Wegfall des gemäß § 29 ArbVG für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlichen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Vorbehaltes endet die Geltungsdauer jedenfalls einer normativen Betriebsvereinbarung. Dieses Erlöschen der Betriebsvereinbarung erfolgt ohne Nachwirkung. Entscheidungstexte 8 ObA 125/00s Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...