Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die über Antrag der mitbeteiligten Partei am Sitz des Landesgerichtes Feldkirch eingerichtete Schlichtungsstelle durch ihren Vorsitzenden Dr. AD und die Beisitzer Dr. HK, AK, EE und ES in einer Regelungsstreitigkeit eine Entscheidung, gegen die kein Rechtsmittel zulässig ist (§ 146 Abs. 2 letzter Satz ArbVG). Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die über Antrag der mitbeteiligten Partei am Sitz des Landesgerichtes Feldkirch eingerichtete Schlich... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - ArbVG10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §141 Abs4ArbVG §146 Abs2ArbVG §146 Abs3ArbVG §161 Abs1 Z7ASGG §24AVG §68 Abs4 litaVwGG §42 Abs2 litbVwGG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Beteiligung einer Person ausländischer Staatsangehörigkeit als Beisitzer der Schlichtungsstelle macht deren Entscheidung nichtig. Die ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - ArbVG10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §141 Abs4ArbVG §146 Abs2ArbVG §146 Abs3ArbVG §161 Abs1 Z7ASGG §24AVG §68 Abs4 litaVwGG §42 Abs2 litbVwGG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Beteiligung einer Person ausländischer Staatsangehörigkeit als Beisitzer der Schlichtungsstelle macht deren Entscheidung nichtig. Die ... mehr lesen...