Entscheidungen zu § 160 Abs. 2 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/25 93/02/0240

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Warenhandelsgesellschaft m.b.H. in X, welche wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher bezeichneten Warenhandelsgesellschaft m.b.H. & CO in Z sei, dafür verantwortlich, daß in dem vom letztgenannten Unternehmen an einem näher bezeichneten Standort in Z betriebenen "f."-Großmarkt die Bestim... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.1994

RS Vwgh 1994/11/25 93/02/0240

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §160 Abs2;ArbVG §99 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Regelung des § 160 Abs 2 ArbVG normiert für die in § 160 Abs 1 ArbVG genannten Übertretungen eine Ausnahme vom Grundsatz der Amtswegigkeit der Strafverfolgung. Demnach sind die Straftaten nur zu verfolgen und zu bestrafen, wenn der PrivatanklageBERECHTIGTE innerhalb von sechs Wochen ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1994

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten