Entscheidungsgründe: Der am 20. November 1979 in Kraft getretene, zwischen dem Wiener Theaterdirektorenverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe, abgeschlossene, für alle mit Bühnendienstvertrag verpflichteten Mitglieder der Bundestheater geltende und Regelungen über Gastspiele enthaltende Kollektivvertrag (Gastspielkollektivvertrag 1979) bestimmt unter anderem folgendes: "Entschädigungen für Dienstleistungen § 4 (1) Für Arbeit... mehr lesen...
Norm: ArbVG §11 Abs2ArbVG §14 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie die authentische Interpretation eines Gesetzes nur durch ein gehörig kundgemachtes Gesetz erfolgen kann, bedarf die authentische Interpretation eines KollV durch die Kollektivvertragsparteien zur Entfaltung der Normwirkung gemäß § 11 Abs 2 und § 14 Abs 3 ArbVG der Kundmachung ihres Abschlusses. Mangels Kundmachung kann daher ein Briefwechsel der Kollektivvertragsparteien nicht als gegenü... mehr lesen...