RS OGH 2019/8/27 9ObA119/18t

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Veröffentlicht am 27.08.2019
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Rechtssatz

Durch die Vereinbarung einer konsolidierten Fassung des Kollektivvertrags und der damit verbundenen Kundmachung des Gesamttextes des Kollektivvertrags inklusive Anhängen setzt diese Gesamtregelung sämtliche früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft.

Entscheidungstexte

  • RS0132822">9 ObA 119/18t
    Entscheidungstext OGH 27.08.2019 9 ObA 119/18t
    Beisatz: Von dieser materiellen Derogation ist auch eine authentische Interpretation umfasst, die in einer früheren Änderung des Kollektivvertrags enthalten war und dort ausdrücklich als Ergänzung zum Kollektivvertrag bezeichnet wurde. (T1)
    Veröff: SZ 2019/76

Schlagworte

Auslegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132822

Im RIS seit

12.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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