Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, inwieweit ein nach § 132 Abs 4 ArbVG zu berücksichtigender Tendenzschutz die wegen behaupteter Sozialwidrigkeit erfolgte Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung, die auf ein nicht unmittelbar auf Glaubensfragen bezogenes Fehlverhalten eines Lehrers einer konfessionellen Akademie gestützt werde, verbiete, noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Der Revisionswerbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die nachstehenden Feststellungen: 1. dass die Evangelische Pfarrgemeinde * einen einheitlichen Betrieb im Sinne der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes darstellt; 2. dass der am 10. 12. 1997 gewählte und am 15. 1. 1998 konstituierte Betriebsrat funktionsfähig ist, 3. dass die bei der beklagten Partei in der Pfarramtskanzlei sowie die als Gemeindepädagogen, Küster und Kirchenmusiker beschäftigten Arbeitnehmer(innen) das aktive... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §132 Abs4 StGG Art15 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Die K u R sind nicht nur berechtigt, ihre innere Organisation und die Vornahme religiöser Feierlichkeiten autonom zu gestalten, sondern es ist ihnen auch die sta... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 StGG Art15 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 StGG Art. 15 heute StGG Art. 15 gültig ab 23.12.1867 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei begründete mit der seit 1971 bei ihr angestellten Klägerin zwei Dienstverhältnisse, eines als Religionslehrerin (das weiterhin aufrecht ist) und eines als Pastoralassistentin. Zuletzt war die Klägerin in der Pfarre Grafendorf tätig. Mit Schreiben vom 28.1.1985 kündigte die beklagte Partei das Dienstverhältnis der Klägerin als Pastoralassistentin zum 30.6.1985 auf, ohne vorher den beim Bischöflichen Ordinariat der D*** G***-S*** eingerich... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Der in § 132 Abs 4 ArbVG normierte Tendenzschutz ist von dem Gedanken bestimmt, daß die allgemeine Beteiligung der Arbeitnehmer an bestimmten Entscheidungen des B... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 ArbVG §132 Abs4 Satz1 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ArbVG § 105 gültig von 30.03.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2017 ArbVG § 105 gültig vo... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Der Arbeitgeber soll durch den Tendenzschutz nicht gezwungen werden, mit dem Betriebsrat eine Auseinandersetzung darüber zu führen, ob ein Arbeitnehmer für eine Or... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 StGG Art15 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 StGG Art. 15 heute StGG Art. 15 gültig ab 23.12.1867 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Die Eigenart eines konfessionellen Betriebes oder Unternehmens steht einer Anwendung von Bestimmungen des ArbVG dann entgegen, wenn die Mitwirkungsrechte der Beleg... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Der Begriff "Eigenart" in § 132 Abs 4 ArbVG knüpft an die besonderen Merkmale an, die gerade für ein bestimmtes Unternehmen oder einen bestimmten Betrieb charak... mehr lesen...
Norm: ArbVG §132 Abs4 ArbVG § 132 heute ArbVG § 132 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Der Schutz des § 132 Abs 4 Satz 1 ArbVG ist aber - anders als nach § 132 Abs 1 und Abs 4 Satz 2 ArbVG - nur ein relativer. Der Schutz des Paragraph 132, Absatz ... mehr lesen...