Norm: ArbVG §113 Abs2ArbVG §113 Abs3ArbVG §1113 Abs4ArbVG §113 Abs5
Rechtssatz: Auch wenn man davon ausgeht, dass die ausdrückliche Zuweisung bestimmter Befugnisse an die Organe Betriebsausschuss, gemeinsamer Betriebsrat, Zentralbetriebsrat und Konzernvertretung durch taxative Aufzählung in den Absätzen 2 bis 5 des § 113 ArbVG erfolgt, ergibt sich, dass den genannten Organen nicht nur die Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß §§ ... mehr lesen...