Norm:        FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25                               
Rechtssatz:          Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen.                     Entscheidungstexte                                  1  Nc    17/97y       Entscheidungstext  HG Wien  22.09.1997  1  Nc    17/97y                                                 European Case Law Identi...                    mehr lesen...