Norm: FBG §24 Abs1GmbHG §17 Abs1
Rechtssatz: Ist es nach dem Tod eines Geschäftsführers dem verbliebenen zweiten, auf Grund des Gesellschaftsvertrags nur kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer rechtlich unmöglich, die Löschung des Verstorbenen zum Firmenbuch anzumelden, so ist deshalb über ihn keine Zwangsstrafe zu verhängen, auch wenn er die vorgelagerte, jedoch von Amts wegen durch Beugestrafen nicht erzwingbare Verpflichtung verletzt,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte unter Hinweis auf § 33 Abs 1 HGB iVm § 24 Abs 1 FBG die drei Vorstandsmitglieder der Landes-Hypothekenbank Tirol (folgend auch Bank) auf, diese binnen drei Wochen in das Firmenbuch zur Eintragung anzumelden oder darzutun, daß diese Verpflichtung nicht bestehe, "widrigens über jedes Vorstandsmitglied eine Zwangsstrafe von 1.000 S verhängt werden müsse." Dem Rekurs der Bank und ihrer Vorstandsmitglieder wurde nicht Folge gegeben, ihr Revisionsr... mehr lesen...
Norm: FBG §2 Z11FBG §24 Abs1HGB §1 Abs2 Z4HGB §33 Abs1HGB §36
Rechtssatz: Landes - Hypothekenbanken sind nach § 2 Z 11 FBG zur Eintragung ins Firmenbuch verpflichtet. Entscheidungstexte 6 Ob 3/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 6 Ob 3/93 Veröff: EvBl 1993/127 S 527 = WBl 1993,296 = ÖBA 1994,719 (Wunsch) European Case Law Id... mehr lesen...