Norm: FBG §23GmbHG §51HGB §12
Rechtssatz: Die gesetzliche Fiktion, daß Notare, die die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beurkundet oder beglaubigt haben, als ermächtigt gelten, im Namen des zur Anmeldung Verpflichteten die Eintragung zu beantragen, stellt eine reine Verfahrensvorschrift dar. § 23 FBG beseitigt Zweifelsfälle über die Bevollmächtigung für das Anmeldungsverfahren im Firmenbuch und stellt die Legitimation für Zustellung... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: FBG §23NO §5 Abs4a
Rechtssatz: Gilt nur für inländische Notare. Entscheidungstexte 6 Ob 12/94 Entscheidungstext OGH 28.04.1994 6 Ob 12/94 Veröff: EvBl 1994/136 S 663 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059167 Dokumentnummer JJR_19940428_OGH0002_0060OB00012_9400000_001... mehr lesen...