Norm: FBG §17 Abs1
Rechtssatz: Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ? erst zu erstellenden ? Urkunden nicht ganz leicht möglich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 73/14z Entscheidungstext OGH 26.06.2014 6 Ob 73/14z 6 O... mehr lesen...