Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 FBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2017/2/27 6Ob73/14z, 6Ob253/16y

Norm: FBG §17 Abs1 FBG § 17 heute FBG § 17 gültig ab 01.01.1998
Rechtssatz: Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ? erst zu erstellenden ? Urkunden nicht g... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.2014

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