RS OGH 2017/2/27 6Ob73/14z, 6Ob253/16y

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Rechtssatz

Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ? erst zu erstellenden ? Urkunden nicht ganz leicht möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129500

Im RIS seit

03.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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