Norm
FBG §17 Abs1Rechtssatz
Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ? erst zu erstellenden ? Urkunden nicht ganz leicht möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129500Im RIS seit
03.09.2014Zuletzt aktualisiert am
24.03.2017