RS OGH 2014/6/26 6Ob73/14z, 6Ob253/16y

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Norm

FBG §17 Abs1

Rechtssatz

Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ? erst zu erstellenden ? Urkunden nicht ganz leicht möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 73/14z
    Entscheidungstext OGH 26.06.2014 6 Ob 73/14z
  • 6 Ob 253/16y
    Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 253/16y
    Auch; Beisatz: Hier: Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Der Gesellschafterbeschluss nach § 98 GmbHG kann nicht außerhalb der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG nachgetragen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129500

Im RIS seit

03.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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