Norm: FBG §14 Abs3 FBG § 14 heute FBG § 14 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 FBG § 14 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2006
Rechtssatz: Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisi... mehr lesen...
Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens der antragstellenden Gesellschaft mbH besteht nach dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag im Betrieb von Ärztezentralen, vornehmlich für Zahnärzte; außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig bzw erforderlich erscheinen, wie insbesondere der Erwerb bzw die Pacht von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Untern... mehr lesen...
Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens der antragstellenden Gesellschaft besteht nach dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag 1. in der Ausbildung von Lehrlingen; 2. in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, und 3. in der Personalentwicklung. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Wirtschaftskammer ***** gegen den Eintragungsbeschluß des Erstgerichtes mit der wesentlichen
Begründung: stattgegeben, daß die Firma einer Gesellschaft mbH nach den allgemeinen Grundsätzen des... mehr lesen...
Begründung: Unter den Firmenbuchdaten der registrierten Genossenschaft mbH scheint auch deren Revisionsverband auf (ein anerkannter Revisionsverband im Sinne des § 2 Abs.1 GenRevG, RGBl 1903/133 idgF). Die von der Genossenschaft angestrebte und vom Firmenbuchgericht antragsgemäß angeordnete Löschung des Revisionsverbandes und die Eintragung der Landesregierung als das für die Revision nunmehr zuständige Organ hat das Rekursgericht mangels Nachweises über ein Ausscheiden der G... mehr lesen...
Norm: FBG §14 Abs3 FBG § 14 heute FBG § 14 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 FBG § 14 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2006
Rechtssatz: Antragsberechtigter und rekursberechtigter "zuständiger ge... mehr lesen...
Begründung: Die eingetragene Genossenschaft betreibt satzungsgemäß Bankgeschäfte. Sie gehört einem in ihrer Satzung genannten Revisionsverband an. Am 7.Januar 1992 meldete sie in der außerordentlichen Generalversammlung vom 23.Dezember 1991 beschlossene Satzungsänderungen zur Eintragung in das Firmenbuch an, darunter eine Bestimmung über den automatischen Ausschluß eines Mitgliedes im Falle der Erfüllung des in der entsprechend Satzungsbestimmung umschriebenen Sachverhaltes... mehr lesen...
Norm: FBG §14 Abs3 FBG § 14 heute FBG § 14 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 FBG § 14 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2006
Rechtssatz: Dem Revisionsverband ist keine allgemeine, sondern nur ein... mehr lesen...