IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von AA EE Steuerkanzlei, AD-Straße, AC, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 09.06.2021, Zahl xxx/7-2021, zu R e c h t: I. römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. römisch zwei. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zu... mehr lesen...